Auslandsvermögen

Auslandsvermögen
Aus|lands|ver|mö|gen 〈n. 14
1. im Ausland befindl. Vermögen
2. Vermögen von Ausländern im Inland

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Aus|lands|ver|mö|gen, das:
im Ausland befindliches Vermögen einer Privatperson, eines Unternehmens od. Staates.

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Auslandsvermögen,
 
Forderungen (Geldvermögen) inländischer Gläubiger gegenüber ausländischer Schuldnern sowie Sachvermögen, z. B. Grundstücke, Gebäude, von Inländern im Ausland. Das Auslandsvermögen entsteht durch internationale Zinsarbitrage (inländische Anleger erwerben Auslandsforderungen, weil im Ausland höhere Zinsen erzielbar sind), durch Spekulation (Inländer erwerben Fremdwährungstitel, wenn sie mit einer Aufwertung dieser Währung rechnen), im Zuge des internationalen Handels (Exporteure stützen ihren Auslandsabsatz, wenn sie den Abnehmern Handelskredite einräumen) und durch internationale Produktionsfaktorwanderungen (inländische Unternehmen gründen oder erwerben Produktionsstätten im Ausland). Ein hohes und zunehmendes Auslandsvermögen kann ökonomisch positiv bewertet werden, soweit es die Bereitschaft und Fähigkeit eines Landes belegt, an der internationalen Arbeitsteilung teilzunehmen. Es kann auch ein Krisensymptom sein, wenn gravierende politische und wirtschaftliche Spannungen die Haushalte und Unternehmen eines Landes zur Kapitalflucht veranlassen. - In der Weimarer Republik lag das deutsche Auslandsvermögen zwischen 10 und 13 Mrd. RM (1926-30) und damit unterhalb der deutschen Auslandsschulden. In Deutschland beliefen sich die Auslandsforderungen Mitte 2001 auf rd. 2 939 Mrd. (davon 53,6 % Auslandsforderungen von Unternehmen und Privatpersonen, 41,6 % von Kreditinstitutionen, 1,5 % von öffentlichen Haushalten und 3,4 % der Deutschen Bundesbank) und lagen damit um rd. 88 Mrd. über den Auslandsverbindlichkeiten. (Zahlungsbilanz)

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Aus|lands|ver|mö|gen, das: im Ausland befindliches Vermögen einer Privatperson, eines Unternehmens od. Staates.

Universal-Lexikon. 2012.

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